Beitragsgruppen

Die Beitragsgruppen werden in den Meldungen zur Sozialversicherung und im (elektronischen) Beitragsnachweis mit einem vierstelligen Schlüssel angegeben.

Die Schlüsselzahlen werden in der Reihenfolge Gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung erfasst. Hierbei ist an der jeweiligen Position die relevante Ziffer anzugeben ist, in welcher Höhe Beitrage zu diesem Sozialversicherungszweig entrichtet werden müssen.

Liegt keine Beitragspflicht vor, wird dies mit der Ziffer „0“ gekennzeichnet.

Übersicht

Beiträge zur Krankenversicherung
Allgemeiner Beitrag (mit Entgeltfortzahlung) 1000
Erhöhter Beitrag (ohne Entgeltfortzahlung) 2000
Ermäßigter Beitrag (ohne Krankengeldanspruch) 3000
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte 6000
Freiwillig Versicherte (Firmenzahler) 9000
Beiträge zur Rentenversicherung
Voller Beitrag 0100
Halber Beitrag 0300
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte 0500
Beiträge zur Arbeitsförderung
Voller Beitrag 0010
Halber Beitrag 0020
Beiträge zur Pflegeversicherung
Voller Beitrag 0001
Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
Für Krankheitsaufwendungen U1
Für Mutterschaftsaufwendungen U2

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