Beitragsgruppen
Die Beitragsgruppen werden in den Meldungen zur Sozialversicherung und im (elektronischen) Beitragsnachweis mit einem vierstelligen Schlüssel angegeben.
Die Schlüsselzahlen werden in der Reihenfolge Gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung erfasst. Hierbei ist an der jeweiligen Position die relevante Ziffer anzugeben ist, in welcher Höhe Beitrage zu diesem Sozialversicherungszweig entrichtet werden müssen.
Liegt keine Beitragspflicht vor, wird dies mit der Ziffer „0“ gekennzeichnet.
Übersicht
Beiträge zur Krankenversicherung | |
Allgemeiner Beitrag (mit Entgeltfortzahlung) | 1000 |
Erhöhter Beitrag (ohne Entgeltfortzahlung) | 2000 |
Ermäßigter Beitrag (ohne Krankengeldanspruch) | 3000 |
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 6000 |
Freiwillig Versicherte (Firmenzahler) | 9000 |
Beiträge zur Rentenversicherung | |
Voller Beitrag | 0100 |
Halber Beitrag | 0300 |
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 0500 |
Beiträge zur Arbeitsförderung | |
Voller Beitrag | 0010 |
Halber Beitrag | 0020 |
Beiträge zur Pflegeversicherung | |
Voller Beitrag | 0001 |
Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz | |
Für Krankheitsaufwendungen | U1 |
Für Mutterschaftsaufwendungen | U2 |