Mehrleistungen

Mehrleistungen sind freiwillige Leistungen, die die Krankenkassen gewähren und über den Umfang der Regelleistung hinausgehen.

Art, Höhe und Umfang der Einführung bleiben dem freien Ermessen der einzelnen Krankenkassen überlassen. Die Mehrleistungen müssen in der Kassensatzung geregelt und beschrieben sein.

Mehrleistungen können in der Sozialversicherung jedoch nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens gewährt werden und sind daran zu erkennen, dass im Gesetzestext die Formulierung „... die Satzung kann ...“ lautet.

Grundsätze

Für die Gewährung von Mehrleistungen gelten folgende Grundsätze:

Mehrleistungen

  • können nur gewährt werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften diese erlauben,
  • können nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgen,
  • können nur bei entsprechender Satzungsbestimmung gewährt werden,
  • gelten für alle Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse gleich und
  • erkennt man an der Formulierung „... die Satzung kann ...“.

Beispiele

Die Krankenkassen können z. B. Mehrleistungen bei

gewähren.

Weitere Artikel zum Thema