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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Regelleistungen

Als Regelleistung bezeichnet man Leistungen, die der Gesetzgeber als Pflichtleistungen vorschreibt. Sie sind allen Versicherten gleichmäßig zu gewähren, wenn die im Gesetz vorgeschriebenen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Um eine Regelleistungen handelt es sich also dann, wenn sich der Anspruch auf eine Leistung allein aus dem Gesetz ergibt.

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