Geldleistungen

Zu den Geldleistungen gehören in der Sozialversicherung alle Leistungen, die Versicherten durch Übergabe oder Überweisung in Geld zufließen. Das gilt auch bei einer Leistung, die an Stelle einer Sachleistung ersatzweise in bar abgelöst wird (z. B. Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe oder Krankenpflegekraft).

Geldleistungen sind Sozialleistungen, bei denen sich der Anspruch unmittelbar auf die Zahlung eines Geldbetrages richtet. Sie dienen entweder der Sicherung des Lebensunterhalts des Versicherten und seiner Angehörigen (z. B. Krankengeld oder Renten) oder zum Ausgleich von Kosten, die durch bestimmte Ereignisse eingetreten sind, durch die eine Leistungspflicht der Sozialversicherungsträger ausgelöst wird (z. B. Sterbegeld von Gesetzlicher Unfallversicherung).

Zu den Geldleistungen gehören auch Kostenerstattungen (z. B. bei kieferorthopädischer Behandlung oder Zahnersatz).