Sachleistungen
Leistungen, die in Natur gewährt werden, nennt man Sachleistungen.
Sachleistungen sind in der Sozialversicherung z. B.:
- Gesundheitsuntersuchungen,
- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
- Arznei-, Verband- und Heilmittel,
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- Krankenhausbehandlung,
- Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen,
- Haushaltshilfe,
- u. s. w.
Eine Sachleistung verliert auch dann ihren Charakter als Naturalleistung nicht, wenn eine Zuzahlung zu leisten ist. Wie zum Beispiel bei Arznei-, Verband- und Heilmitteln, Krankenhausbehandlung und Kuren.
Das Sachleistungsprinzip verpflichtet die Gesetzlichen Krankenkassen dazu, Regelungen mit den Leistungserbringern zu treffen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt im Regelfall über die Krankenversichertenkart bzw. die Gesundheitskarte.