• Sozialversicherungsbegriffe
    Sozialversicherungsbegriffe
Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Sachleistungen

Leistungen, die in Natur gewährt werden, nennt man Sachleistungen.

Sachleistungen sind in der Sozialversicherung z. B.:

  • Gesundheitsuntersuchungen,
  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel,
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
  • Krankenhausbehandlung,
  • Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Haushaltshilfe,
  • u. s. w.

Eine Sachleistung verliert auch dann ihren Charakter als Naturalleistung nicht, wenn eine Zuzahlung zu leisten ist. Wie zum Beispiel bei Arznei-, Verband- und Heilmitteln, Krankenhausbehandlung und Kuren.

Das Sachleistungsprinzip verpflichtet die Gesetzlichen Krankenkassen dazu, Regelungen mit den Leistungserbringern zu treffen.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt im Regelfall über die Krankenversichertenkart bzw. die Gesundheitskarte.

Artikel zum Thema