Definition der substitutiven Krankenversicherung

Als "substitutive Krankenversicherung" wird eine Krankenversicherung bezeichnet, die entweder ganz oder teilweise dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Umfang

Eine substitutive Krankenversicherung liegt dann vor, wenn der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung die Krankheitskostenvollversicherung, die Krankentagegeldversicherunger und die Pflegepflichtversicherung der gesetzlichen Versicherung substituiert (ersetzt).

Dies sind alle "Vollversicherungen" der Privaten Krankenversicherung, nicht jedoch Zusatz- oder Ergänzungstarife, auch wenn diese z. B. als "große Zusatzversicherung" bezeichnet werden.

Weitere Artikel zum Thema: