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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Die Sozialversicherungsentgeltverordnung

Seit dem 01.01.2007 ist die Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) in Kraft.

In der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die bis 31.12.2006 gültigen Sachbezugsverordnung und Arbeitsentgeltverordnung zusammengefasst.

Hintergrund

Seit 1996 wurde in mehreren Schritten die Zusammenfassung der für das Beitrags- und Meldewesen in der Sozialversicherung geltenden Verordnungen angestrebt.

Sachbezugsverordnung

Die bisherige Sachbezugsverordnung regelte, mit welchem geldwerten Vorteil der Arbeitgeber die Gewährung einer Sachleistung an seinen Beschäftigten bei der Verbeitragung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen hat.

Arbeitsentgeltverordnung

Die Arbeitsentgeltverordnung regelte, welche Teile des Arbeitsentgeltes entsprechend den Regelungen im Steuerrecht auch in der Sozialversicherung als beitragspflichtiges bzw. beitragsfreies Arbeitsentgelt zu berücksichtigen sind.

Mit der Zusammenfassung der bisherigen Sachbezugs- und der Arbeitsentgeltverordnung in einer neuen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) wurde die angestrebte Zusammenfassung der für das Beitrags- und Meldewesen in der Sozialversicherung geltenden Verordnungen abgeschlossen.