Familienversicherung

Im Rahmen der Familienversicherung können sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Mitglied mitversichern.

Die Familienvesicherung wird kostenlos - also ohne, dass zusätzliche Beiträge entrichtet werden müssen - durchgeführt.

Angehörige

Als Angehörige kommen

  • Ehegatten bzw. die Lebenspartner,
  • Kinder und
  • ggf. Enkelkinder

in Betracht.

Lesen Sie hier detailliertere Information über die Familienversicherung.