Familienversicherung
Im Rahmen der Familienversicherung können sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Mitglied mitversichern.
Die Familienvesicherung wird kostenlos - also ohne, dass zusätzliche Beiträge entrichtet werden müssen - durchgeführt.
Angehörige
Als Angehörige kommen
- Ehegatten bzw. die Lebenspartner,
- Kinder und
- ggf. Enkelkinder
in Betracht.
Lesen Sie hier detailliertere Information über die Familienversicherung.