Die Behandlung durch Ärzte in der GKV

Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit eines Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen Behandlung gehören auch die Hilfeleistungen anderer Personen, die vom Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten sind.

Freie Arztwahl

Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können den Arzt bzw. Facharzt frei wählen (s. hierzu Freie Arztwahl). Zur Abrechnung der Leistungen des Arztes dient die Krankenversicherungskarte oder eine Überweisung. Nicht-Vertragsärzte dürfen nur in Notfällen in Anspruch genommen werden.

Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben (bis 31.12.2012) je Quartal für jede erste Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung, die nicht auf eine Überweisung erfolgt, eine Praxisgebühr zu entrichten. Ab Januar 2013 wurde die Praxisgebühr gestrichen.