Arzt / Ärztin

Die ärztliche Berufsausübung und die Ausübung der Heilkunde, kann nur erfolgen, wenn nach der Bundesärzteordnung eine Approbation vorliegt. Die Einzelheiten der Approbation, wie z.B. das Studium, ist in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt sind. Ein Arzt bzw. eine Ärztin führt die ärztliche Behandlung durch und hat damit für das Sozialversicherungssystem, insbesondere für die Gesetzliche Krankenversicherung, eine enorm hohe Bedeutung.

Ärzte sind als Pflichtmitglieder in Ärztekammern zusammengeschlossen. Für die Teilnahme an der gesetzlichen Krankenversicherung ist zusätzlich die Zulassung als Vertrags(zahn)arzt erforderlich.

Sehen Sie hierzu auch auf die Internetseite der Bundesärztekammer.