Arzt / Ärztin
Die ärztliche Berufsausübung und die Ausübung der Heilkunde, kann nur erfolgen, wenn nach der Bundesärzteordnung eine Approbation vorliegt. Die Einzelheiten der Approbation, wie z.B. das Studium, ist in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt sind.
Ärzte sind als Pflichtmitglieder in Ärztekammern zusammengeschlossen. Für die Teilnahme an der gesetzlichen Krankenversicherung ist zusätzlich die Zulassung als Vertrags(zahn)arzt erforderlich.
Sehen Sie hierzu auch auf die Internetseite der Bundesärztekammer.