Rentenabschlag
Wer seine Rente vorzeitig vor der für ihn maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch nimmt, erhält die Rente um einen Abschlag vermindert.
Der Rentenabschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3% (entspricht 3,6% pro Jahr).
Wer seine Rente vorzeitig vor der für ihn maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch nimmt, erhält die Rente um einen Abschlag vermindert.
Der Rentenabschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3% (entspricht 3,6% pro Jahr).