Die Zeitrente in der Sozialversicherung

Eine Zeitrente (Definition) ist eine Rente, die auf Zeit - also als zeitlich befristete Rente - geleistet wird.

Renten wegen Erwerbminderung werden grundsätzlich auf Zeit geleistet. Die erste Befristung erfolgt zunächst auf maximal drei Jahre ab Rentenbeginn und kann wiederholt werden.

Besteht der Anspruch auf Rente nur aufgrund des Gesundheitszustandes - also unabhängig von der Arbeitsmarktlage - wird die Rente unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.

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