Entgeltersatzleistungen
Entgeltersatzleistungen werden von den Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit) gezahlt.
Zu den Entgeltersatzleistungen in der Sozialversicherung gehören das:
- Krankengeld,
- Arbeitslosengeld,
- Arbeitslosengeld II,
- Versorgungskrankengeld,
- Verletztengeld und
- Übergangsgeld.
Entgeltersatzleistungen erhöhen Rente
Die Bezieher von Entgeltersatzleistungen sind grundsätzlich (für die einzelnen Leistungen gibt es unterschiedliche Regelungen) kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, sofern vor der Zahlung der Entgeltersatzleistung eine Versicherung bestanden hat.
Ebenso werden grundsätzlich Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, was die spätere Rente entsprechend erhöht und keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen lässt.