Gesundheitsuntersuchung

Gesetzlich Krankenversicherte haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Die Gesundheitsuntersuchung von der Gesetzlichen Krankenversicherung kann zwischen 18 und 35 Jahren von den Versicherten einmalig beansprucht werden. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr besteht im 3-Jahres-Turnus ein Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.

Die Untersuchung dienst insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung wird unter anderem auch der Impfstatus geprüft, HDL und LDL bestimmt und Risiko-Charts zur Bestimmung des kardiovaskulären Risikoprofils erstellt.

Check-up

Im Volksmund wird die Gesundheitsuntersuchung auch als "check-up" bezeichnet.

Krebsvorsorgeuntersuchung

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung sieht der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auch den Anspruch auf Krebsvorsorgeuntersuchungen vor.