Der registrierte Rentenberater

Rentenberater beraten auf dem Gebiet der:

  • Gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Gesetzlichen Krankenversicherung,
  • Gesetzlichen Pflegeversicherung und
  • Gesetzlichen Unfallversicherung.

Erlaubniserteilung

Die Erlaubnis für einen Rentenberater wird gerichtlich durch den Präsidenten des Amts- bzw. Landgerichts erteilt, wobei eine Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde erfolgt.

Die Beratung durch einen Rentenberater ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet.

Weitere Informationen über Rentenberater

Detailliertere Informationen über den Rentenberater (registrierter Rentenberater nach dem RDG) erhalten Sie unter: Der registrierte Rentenberater.

Rentenberatung
Helmut Göpfert
Bergstraße 18
90614 Ammerndorf