Der Vorschuss im Sozialversicherungsrecht

Besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf eine Geldleistung, z. B. Rente oder Krankengeld, und benötigt der Rentenversicherungsträger bzw. die Krankenkasse bis zur Feststellung der endgültigen Höhe Leistung noch längere Zeit, kann ein Vorschuss ausgezahlt werden.

Antrag

Der Vorschuss auf die Geldleistungen sollte bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt werden.

Ein gezahlter Vorschuss wird dann später mit der tatsächlichen Leistung verrechnet, so dass dem Versicherten noch dem Sozialversicherungsträger weder Vor- noch Nachteile entstehen.

Sinn und Zweck

Ein Vorschuss erfüllt den Zweck, dass dem Versicherten, der auf die laufende Geldleistung angewiesen ist, kein finanzieller Engpass entsteht und die laufenden Ausgaben beglichen werden können.