Zugangsfaktor

Mit dem Zugangsfaktor wird bei der Rentenberechnung der vorzeitige oder auch der hinausgeschobene Rentenbezug berücksichtigt.

Der Zugangsfaktor ist grundsätzlich 1,0. Hier entspricht die Zahl der Entgeltpunkte den persönlichen Entgeltpunkten.

Erhöhung des Zugangsfaktors

Wird die Rente wegen Alters nach Vollendung des 65. Lebensjahres trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der Zugangsfaktor. Mit einem Zuschlag wird damit die kürzere Rentenbezugsdauer ausgeglichen.

Ermäßigung des Zugangsfaktors

Der Zugangsfaktor wird geringer als 1,0 wenn eine Altersrente vorzeitig vor dem an sich maßgebenden Lebensalter in Anspruch genommen wird.