Der Rentenbescheid von der GRV

Ein Rentenbescheid von der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist der Verwaltungsakt, mit dem

  • Rentenanspruch,
  • Anspruchsart,
  • Anspruchsdauer und
  • Rentenhöhe

festgestellt wird.

Der Rentenberechtigte kann den Rentenbescheid mit dem Rechtsbehelf des Widerspruches anfechten.

Prüfung des Rentenbescheides

Ein Rentenbescheid sollte durch einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater geprüft werden! Lesen Sie hierzu: