Einzugsstelle
Duie Arbeitgeber haben für die Beschäfigten die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beiträge zur Sozialversicherung, SV-Beiträge) an die Einzugsstelle zu zahlen.
Einzugsstelle ist die Gesetzliche Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer krankenversichert ist.
Aufgaben der Einzugsstelle
Von der Einzugsstelle - also der Krankenkasse - werden die Beiträge, die der Arbeitgeber abführt, an die Rentenkassen und die Agentur für Arbeit weitergeleitet.
Die Einzugsstelle überwacht ebenfalls die vom Arbeitgeber zu erstellenden Meldungen.