Behörde im Sinne der Sozialversicherung

Behörde im Sinne des Sozialgesetzbuches ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Hierzu zählen daher auch die Träger aller Sozialleistungsbereiche. Also die Rentenversicherungsträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund), die Kranken- und Pflegekassen und die Agentur für Arbeit.