Die Betriebliche Einstiegsqualifizierung - EQ
Der Einstieg in das Berufsleben erfolgt für einen Jugendlichen in Deutschland in der Regel über die mehrjährige Ausbildung in einem Betrieb. Jedoch stellen die Unternehmen oftmals Anforderungen, die von einem Teil der Jugendlichen nicht erfüllt werden. Um den Jugendlichen die Möglichkeit zu eröffnen, einen Ausbildungsvertrag zu erhalten und gleichzeitig den Firmen die Option zu bieten, die persönlichen Fähigkeiten der Jugendlichen besser einschätzen zu können, wurde die betriebliche Einstiegsqualifizierung ins Leben gerufen.
Bei dieser Einstiegsqualifizierung handelt es sich vereinfacht um ein Langzeitpraktikum, das eine Dauer von sechs bis zwölf Monaten umfasst. In dieser Zeit kann der Jugendliche den Betrieb und den Ausbildungsberuf kennen lernen. Gleichzeitig bietet sich dem Unternehmen die Gelegenheit, die individuellen Stärken des Jugendlichen sehr genau einschätzen zu können. Durch die lange Zusammenarbeit wird sowohl für das Unternehmen als auch für die Firma deutlich, ob der gewünschte Ausbildungsberuf passend ist.
Der Unternehmer, der einem Jugendlichen die Möglichkeit der betrieblichen Einstiegsqualifizierung eröffnet, wird hierbei vom Staat unterstützt. Die Unterstützung, die der Betrieb erhält, wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und beläuft sich momentan (Oktober 2011) auf 216 Euro pro Monat. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung ist sozialversicherungspflichtig. Für die Beiträge zur Sozialversicherung erhält der Arbeitgeber einen pauschalierten Zuschuss. Dieser wir jährlich neu festgelegt. Er beträgt für das Jahr 2011 pro Monat 110 Euro.
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient nicht dazu, den Unternehmen kostengünstig Personal zu verschaffen. Daher ist die Förderung von einigen Bedingungen abhängig und wird nicht für jeden Jugendlichen gezahlt. Sie soll insbesondere den Jugendlichen, die durch das Raster der gängigen Bewerbungsverfahren fallen, die Chance auf einen Ausbildungsplatz geben. Deshalb richtet sich die betriebliche Einstiegsqualifizierung an lernschwache junge Menschen sowie an Jugendliche, die sich arbeitssuchend gemeldet haben und denen von der Agentur für Arbeit schlechte Chancen für eine Vermittlung in eine Ausbildung prognostiziert werden.
Vor dem Beginn der betrieblichen Einstiegsqualifizierung wird zwischen dem betroffenen Jugendlichen und dem Betrieb ein entsprechender Arbeitsvertrag geschlossen. Dieser ist zeitlich begrenzt und läuft über mindestens sechs und maximal zwölf Monate. Die Beschäftigung im Rahmen der betrieblichen Einstiegsqualifizierung kann auch in Teilzeit erfolgen. Nach dem Ende der Maßnahme stellt der Betrieb ein Zeugnis aus. Außerdem erhält der Jugendliche von der Handwerkskammer ein Qualifizierungszertifikat.
Nach Ende des Vertrages bestehen auf keiner Seite Verpflichtungen. Das Unternehmen ist nicht gezwungen, dem Jugendlichen einen regulären Ausbildungsvertrag oder eine Arbeitsstelle anzubieten. Der Jugendliche seinerseits kann frei entscheiden, ob die ausgeübte Tätigkeit ihm zusagt oder ob er sich anderweitig orientieren möchte.
Damit ist die betriebliche Einstiegsqualifizierung ein gutes Werkzeug für den Berufseinstieg von jugendlichen mit schlechten Vermittlungschancen. Durch die staatlichen Zuschüsse wird das Ausfallrisiko für das Unternehmen stark eingeschränkt. Gleichzeitig wird der Jugendliche sehr praxisnah an die Arbeitswelt herangeführt und erhält die Chance auf die Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis.