Ferienjob

Alles Wissenswerte zu Ferienjobs!

Naht die Ferienzeit, hat dieses Thema wieder Hochkonjunktur! Ferienjobs – während die einen  sich zu dieser Zeit in den wohlverdienten Urlaub verabschieden oder auf drohende Klausuren vorbereiten, nutzen nicht gerade wenige Schüler und Studenten diese Möglichkeit. Wer verdient sich nicht gerne zusätzliches Taschengeld?

Was bei Ferienjobs zu beachten ist, hat Ihnen der Rentenberater Helmut Göpfert kurz zusammengefasst.

Der klassische Ferienjob

Damit die Ferienarbeit jedoch auch den ersehnten Zweck erfüllt, muss folgendes beachtet werden:

  • Der Ferienjob ist sozialabgabenfrei, sofern dieser gleich zu Beginn auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage beschränkt wurde. Jedoch ist hier Vorsicht geboten: Wurde bereits im letzten (Zeit-)Jahr ein Ferienjob ausgeübt, so kann der aktuelle Ferienjob die Zwei-Monats-Grenze überschreiten und somit sofort versicherungspflichtig werden. Es ist daher ratsam, dies im Vorfeld – evtl. nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse – genau abzuklären. Nur so kann eine zu späte "Überraschung" vermieden werden.
  • Die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle.
  • Wird trotzdem Lohnsteuer einbehalten, kann diese im Normalfall durch den Einkommenssteuerjahresausgleich zurückgefordert werden.

Was gibt es darüber hinaus noch Wissenswertes?

Der Schüler und Student kann auch über 2 Monate hinaus sozialabgabenfrei jobben. Das monatliche Einkommen darf hierbei jedoch nicht höher als 538,00 Euro (Wert gültig für das Kalenderjahr 2024) sein.

Mit diesen sogenannten Minijobs kann sie/er sich sogar den vollen Rentenversicherungsschutz sichern. Es ist lediglich notwendig, die vom Arbeitgeber getragenen Pauschalabgaben (von zur Zeit 30 % für Kranken- und Rentenversicherung und Steuer) des Verdientes auf den vollen Arbeitgeberabteil zur Rentenversicherung zu erhöhen. Dies bedeutet im Klartext: Der Minijobber kann durch eine monatliche  Ausgabe von 20,44 Euro (bei einem Verdienst von 538,00 Euro, Wert gültig für das Kalenderjahr 2024) eine vollwertige Beitragszeit in seinem Rentenversicherungsverlauf erlangen (s. hierzu auch: Rentenaufstockung für Minijobber günstiger).

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