Beitragssatz

Beitragssatz wird zum 01.01.2009 gesenkt

Zum 01.01.2009 wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8 Prozentpunkte gesenkt. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber im neuen Jahr um insgesamt 0,5 Prozent entlastet. Bis zum 31.12.2008 beträgt der Beitragssatz in diesem Sozialversicherungszweig 3,3 Prozent.

Die Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15.10.2008 ist deshalb erfreulich, da auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber im neuen Jahr durch die Erhöhung des Krankenkassenbeitragssatzes höhere Belastungen zukommen. Durch die erstmals bundeseinheitliche Festsetzung des Krankenkassenbeitrages auf 15,5 Prozent ab 2009 werden 92 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten höhere Kassenbeiträge entrichten müssen. Mit der angekündigten Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages ermöglicht der Gesetzgeber im Gegenzug eine Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Beschluss Bundeskabinett vom 15.10.2008

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte dem Kabinett einen Gesetzentwurf und eine Verordnung vorgeschlagen. Nach dem Gesetzentwurf wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent gesenkt. Zusätzlich sieht die Verordnung eine weitere – vorübergehende – Beitragssatzsenkung für die Zeit vom 01.01.2009 bis 30.06.2010 auf 2,8 Prozent vor.

Wie das Ministerium von Olaf Scholz bekannt gab, erfolgt durch die Absenkung des Beitragssatzes auf 2,8 Prozent die größtmögliche Beitragssatzsenkung. Gleichzeitig wird jedoch auch eine langfristige und stabile Finanzplanung für die Arbeitslosenversicherung gewährleistet.

Ermöglicht wird die Beitragssatzsenkung durch die aktuell hohen Rücklagen, über die die Bundesagentur für Arbeit verfügt. Die Rücklagen werden zum 31.12.2008 voraussichtlich in der Größenordnung zwischen 15 und 16 Milliarden Euro liegen. Die Beitragssatzsenkung wird jedoch auch durch die aktuell niedrige Arbeitslosenquote begünstigt. Ende September betrug die Arbeitslosenquote lediglich 7,4 Prozent.

Die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages auf 2,8 Prozent ab 01.01.2009 wird zu keinen Defiziten bei der Arbeitslosenversicherung führen.

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