Seit dem 01.07.2026 gilt die neue Grundsicherung
Seit dem 01.07.2026 gehört das Bürgergeld der Vergangenheit an. Mit der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) hat der Gesetzgeber das bisherige Bürgergeld durch die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt. Die Geldleistung der Grundsicherung wird als Grundsicherungsgeld bezeichnet.
Ziel der Reform ist es, Menschen schneller in eine Beschäftigung zu vermitteln und gleichzeitig die Regeln für Leistungsbeziehende verbindlicher zu gestalten. Mit der neuen Grundsicherung sollen Menschen effektiv und dauerhaft in Arbeit gebracht werden. Darüber hinaus wird das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalanciert.
Allgemeines
Die Grundsicherung kommt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Betracht,
- die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder
- mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.
Abzugrenzen ist die Grundsicherung vom Arbeitslosengeld I. Auf Arbeitslosengeld I hat ein Versicherter einen Anspruch, der in der Regel mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat und arbeitslos wird. Die Leistung orientiert sich am bisherigen Einkommen und beträgt grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Nettolohns, mit Kindern 67 Prozent.
Die Grundsicherung greift dagegen, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, ausgelaufen ist oder das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Sie umfasst den Regelbedarf, die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie weitere Leistungen für besondere Bedarfe.
Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung, welche über die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird, während die Grundsicherung eine aus Steuermitteln finanzierte Leistung ist.
Mehr Förderung mit mehr Pflichten
An dem bisherigen Grundprinzip ändert sich nichts. Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern kann, erhält weiterhin Unterstützung für den Lebensunterhalt, die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie zusätzliche Leistungen etwa für Kinder oder besondere Bedarfe. Neu ist jedoch, dass der Grundsatz „Fördern und Fordern“ deutlich stärker gewichtet wird.
Jobcenter sollen Arbeitsuchende künftig schneller in Beschäftigung vermitteln. Dabei gilt wieder der sogenannte Vermittlungsvorrang. Bevor längere Qualifizierungsmaßnahmen beginnen, wird zunächst geprüft, ob eine unmittelbare Arbeitsaufnahme möglich ist.
Strengere Konsequenzen bei fehlender Mitwirkung
Eine der größten Veränderungen betrifft die Mitwirkungspflichten. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, Termine wiederholt versäumt oder vereinbarte Pflichten nicht erfüllt, muss mit spürbar strengeren Leistungskürzungen rechnen. Die Reform gibt den Jobcentern hierfür mehr Handlungsspielraum als bisher.
Auch beim Vermögen gelten seit 01.07.2026 neue Freibeträge, die sich nach dem Alter richten. Je nach Lebensalter können zwischen 5.000 und 20.000 Euro an Vermögen geschützt bleiben. Gleichzeitig entfällt die bisherige großzügige Karenzzeit, sodass Wohnkosten früher auf ihre Angemessenheit geprüft werden.
Automatische Umstellung für Betroffene
Für Menschen, die bereits Bürgergeld bezogen haben, wurde die Umstellung auf die neue Grundsicherung automatisch vorgenommen. Ein neuer Antrag musste durch die Betroffenen in der Regel nicht gestellt werden. Die zur Jahresmitte 2026 bestehenden Bewilligungen wurden in das neue System überführt. Auf manchen Formularen und Bescheiden kann der Begriff „Bürgergeld“ allerdings übergangsweise noch bis Ende 2026 auftauchen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
| Bereich | Seit 01.07.2026 |
|---|---|
| Leistung | Bürgergeld wird zur Grundsicherung |
| Vermittlung | Arbeit hat Vorrang vor längeren Maßnahmen |
| Mitwirkung | Strengere Sanktionen bei Pflichtverletzungen |
| Vermögen | Neue altersabhängige Freibeträge |
| Wohnkosten | Frühere Prüfung der Angemessenheit |
| Antrag | Automatische Überführung bestehender Fälle |
Politisch umstrittene Reform
Die Reform wurde bereits im März 2026 vom Bundestag beschlossen und Ende März 2026 vom Bundesrat gebilligt.
Während die Bundesregierung die neue Grundsicherung als gerechter und arbeitsmarktorientierter bezeichnet, kritisieren Sozialverbände und Oppositionsparteien insbesondere die verschärften Sanktionen und die strengeren Vermögensregeln.
Bildnachweis: © Kzenon | Fotolia



