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Helmut Göpfert

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Sozialversicherung

Ab 01.01.2025 entfällt Kennzeichnung nach Rechtskreis Ost und West

Ab dem Kalenderjahr 2025 gibt es Rechengrößen in der Sozialversicherung, welche erstmals bundesweit einheitlich sind. So gibt es beispielsweise keine Unterscheidung mehr nach Rechtskreisen bei den Beitragsbemessungsgrenzen und bei der Bezugsgröße.

Daher entfällt auch für Meldungen, die im DEÜV-Meldeverfahren für Zeiträume ab dem 01.01.2025 erstellt werden, die Kennzeichnung nach den Rechtskreisen Ost und West.

Historie

Als die Überleitung des Rentenrechts der Alterssicherung in der DDR in die Gesetzliche Rentenversicherung mit dem RÜG (Renten-Überleitungsgesetz) geregelt wurde, galten für die neuen Bundesländer (Rechtskreis Ost) andere, niedrigere Rechengrößen und Sozialversicherungswerte. In diesem Zuge wurde eine Kennzeichnung bei den Meldungen eingeführt, nach der die Rechtskreise Ost und West unterschieden werden konnten.

Sofern ein Arbeitgeber Beiträge für Beschäftigte in den neuen Bundesländern als auch in den alten Bundesländern nachzuweisen hatte, musste zwei unterschiedliche Datensätze für die Beitragsnachweise abgegeben werden.

In den letzten Jahren wurden die Rechengrößen in der Sozialversicherung in den neuen Bundesländern stärker angehoben, als dies rein rechnerisch nötig gewesen sein wäre. Das Ziel, was mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz erreicht wurde, waren einheitliche Rechengrößen in der Sozialversicherung. Dieses Ziel wurde mit dem 01.01.2025 erreicht. Ab dem Jahr 2025 gibt es keine unterschiedlichen Werte mehr für die alten und die neuen Bundesländer; alle Werte gelten bundeseinheitlich. Beim aktuellen Rentenwert wurde der bundesweit einheitliche Wert bereits zum 01.07.2023 erreicht.

Entfall Kennzeichnung der Rechtskreise und Ausnahmen

Im DEÜV-Meldeverfahren entfällt die Kennzeichnung der Rechtskreise ab dem Jahr 2025. Dabei gilt, dass immer auf den Meldezeitraum abzustellen ist. Ist also noch im Jahr 2025 eine Meldung für das Jahr 2024 oder früher abzugeben (dies ist beispielsweise bei den Jahresmeldung der Fall, die im Jahr 2025 für das Kalenderjahr 2024 erstellt werden), muss die Kennzeichnung des Rechtskreises noch erfolgen.

Werden Meldungen für Zeiträume ab dem 01.01.2025 im DEÜV-Meldeverfahren erstellt, gibt es keine Kennzeichnung von den Rechtskreisen mehr.

Im Datenträgeraustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) muss im DBLT (Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe) die Kennzeichnung des Rechtskreises übergangsweise noch erhalten bleiben.

Ebenfalls entfällt die Kennzeichnung nach den Rechtskreises im Kalenderjahr 2025 noch nicht bei den Beitragsnachweisdatensätzen (s. unten).

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer ist seit Jahren bei einem Arbeitgeber in den neuen Bundesländern – z. B. bei einem in Erfurt ansässigen Arbeitgeber – beschäftigt. Aufgrund der Beschäftigung besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Versicherungspflicht.

  • Variante 1: Die Beschäftigung endet zum 31.12.2024
  • Variante 2: Die Beschäftigung endet zum 28.02.2025

Folge Variante 1:

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer mit einer DEÜV-Abmeldung (Abgabegrund 30) zum 31.12.2024 mit der Rechtskreis-Kennzeichnung „Ost“ abzumelden.

Folge Variante 2:

Die Jahresmeldung 2024 mit dem Abgabegrund 50 ist mit der Rechtskreis-Kennzeichnung „Ost“ zu erstellen.

Die DEÜV-Abmeldung (Abgabegrund 30) zum 28.02.2025 ist ohne Rechtskreis-Kennzeichnung zu erstellen.

Keine Änderung beim Beitragsnachweisverfahren

Bei den Datensätzen für den Beitragsnachweis entfällt die Unterscheidung zwischen den Rechtskreisen Ost und West im Kalenderjahr 2025 noch nicht. Im diesem Verfahren müssen die Rechtskreise noch bis mindestens 31.12.2025 angegeben werden.

Der Grund, weshalb in den Beitragsnachweisen die Rechtskreistrennung noch nicht entfallen kann, sind unter anderem, dass diese noch für verschiedene Finanzstatistiken und dem Bundeszuschuss für die Gesetzlichen Rentenversicherung gebraucht werden.

Die Abgabetermine für die Beitragsnachweisdatensätze im Jahr 2025 können unter: Beitragsnachweis | Abgabetermine 2025 nachgelesen werden.

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