Geld

Grenzwerte wurden ab 01. Juli 2011 angehoben

Sofern Rentner oder Bezieher von Entgeltersatzleistungen (wie zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld) Schulden haben, können die Gläubiger auch einen Teil dieser Leistungen fordern. Allerdings dürfen von den Renten bzw. Entgeltersatzleistungen zur Tilgung der Schulden nur die Beträge einbehalten werden, die oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegen. Die Pfändungsfreigrenzen legt der Gesetzgeber fest. Durch diese Regelung möchte der Gesetzgeber gewährleisten, dass die Schuldner durch eine eventuelle Einbehaltung von Forderungsbeträgen für die Gläubiger nicht sozialhilfebedürftig werden.

Die Pfändungsfreigrenzen wurden seit Jahren nicht mehr geändert bzw. erhöht. Nun erfolgte eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011.

Pfändungsfreigrenzen individuell

Bei den Pfändungsfreigrenzen handelt es sich um keine festen Beträge, welche für alle Versicherten gleich sind. Vielmehr sind in diesem Zusammenhang die Höhe des Einkommens und die Anzahl der Familienangehörigen, denen der Schuldner zum Unterhalt verpflichtet ist, zu berücksichtigen. Die Höhe der pfändbaren Beträge sind in § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich geregelt. Nach dieser Rechtsvorschrift liegt die Pfändungsfreigrenze für Alleinstehende ab dem 01.07.2011 bei monatlich 1.028,89 Euro. Muss der Schuldner mindestens für eine Person Unterhalt leisten, kann eine Pfändung der Rente bzw. der Entgeltersatzleistung erst ab einem Nettoeinkommen von 1.420,00 Euro erfolgen.

Fragen zum Krankengeld und zur Rente

Für rentenrechtliche Fragen im Bereich der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung stehen registrierte Rentenberater – unabhängig von den Versicherungsträgern – zur Verfügung. So beantworten die Experten beispielsweise sämtliche Fragen, die im Zusammenhang mit einer Krankengeldzahlung oder einer Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- oder Altersrente stehen.

Die registrierten Rentenberater vertreten – ähnlich wie Rechtsanwälte – ihre Mandanten auch in Widerspruchs- und Klageverfahren (vor den Sozial- und Landessozialgerichten) zur Durchsetzung ihrer Leistungsansprüche. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an die registrierten Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Herrn Helmut Göpfert und Herrn Marcus Kleinlein.

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