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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Die Bedetung der Beitragsbemessungsgrenze

Grundsätzlich werden die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nach den beitragspflichtigen Einnahmen bemessen. Nachdem die Beiträge hier nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unbegrenzt zu leisten sind, werden höchstens diese aus der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (kurz: BBG) berechnet.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist daher eine Obergrenze, aus der maximal die zu zahlenden Beiträge berechnet werden. Ist das Arbeitsentgelt höher, sind aus dem übersteigende Betrag keine Beiträge mehr zur Sozialversicherung zu leisten.

Unterschiedliche Grenzen

Für die:

  • Kranken- und Pflegeversicherung und
  • Renten- und ...

Weiterlesen: Beitragsbemessungsgrenze | BBG

Kinderuntersuchung

Versicherte Kinder haben gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Anspruch auf die sogenannten Kinderuntersuchungen.

Die Kinderuntersuchungen dienen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden.

Altersgrenzen

Der Anspruch auf die Untersuchungen besteht bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Ebenfalls besteht ein Anspruch auf eine Untersuchung nach Vollendung des 10 ...

Weiterlesen: Kinderuntersuchung von der GKV

Die Krebsvorsorgeuntersuchungen zu Lasten der GKV

Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.

Unterschiedliche Altersgrenze

Der Anspruch auf die Krebsvorsorgeuntersuchung, bei der es sich um eine Früherkennungsuntersuchung handelt, zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht grundsätzlich ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Für die einzelnen Vorsorgeuntersuchungen ...

Weiterlesen: Krebsvorsorgeuntersuchung | Früherkennungsuntersuchung

Gesundheitsuntersuchung

Gesetzlich Krankenversicherte haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Die Gesundheitsuntersuchung von der Gesetzlichen Krankenversicherung kann zwischen 18 und 35 Jahren von den Versicherten einmalig beansprucht werden. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr besteht im 3-Jahres-Turnus ein Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.

Die Untersuchung dienst insbesondere zur Früherkennung von ...

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Witwe / Witwer

Witwe bzw. Witwer ist jemand dann, wenn im Zeitpunkt des Todes eine rechtgültige Ehe mit dem Verstorbenen bestanden hat.

Bei einer Heirat im Inland ist grundsätzlich die Eheschließung vor einem Standesbeamten erforderlich. Für die Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe genügt die Beachtung der maßgebenden Gesetze am Ort der Eheschließung.

Stirbt ein Versicherter nach Verkündung des Scheidungsurteils, aber noch vor dessen Rechtskraft, ist die Ehe nicht wirksam ...

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Verwaltungsakt

Als Verwaltungsakt wird nach der Definition bzw. den gesetzlichen Vorschriften jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme bezeichnet, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

Verwaltungsakte sind Bescheide, z. B. der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder ...

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