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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Die Zeitrente in der Sozialversicherung

Eine Zeitrente (Definition) ist eine Rente, die auf Zeit - also als zeitlich befristete Rente - geleistet wird.

Renten wegen Erwerbminderung werden grundsätzlich auf Zeit geleistet. Die erste Befristung erfolgt zunächst auf maximal drei Jahre ab Rentenbeginn und kann wiederholt werden.

Besteht der Anspruch auf Rente nur aufgrund des Gesundheitszustandes - also unabhängig von der Arbeitsmarktlage - wird die Rente unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.

Weitere Artikel zum Thema:

Weiterlesen: Zeitrente | befristete Rente

Ersatzzeiten

Ersatzzeiten sind rentenrechtliche Zeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die vor dem Jahr 1992 und nach Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden konnten.

War der Rentenversicherte aufgrund außergewöhnlicher Umstände an der Ausübung einer beitragspflichtigen Beschäftigung gehindert, die nicht in seiner Person begründet waren, können diese Zeiten als Ersatzzeiten anerkannt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass während dieser Zeit keine ...

Weiterlesen: Ersatzzeiten in der GRV

Renten - Einkommens- oder Unterhaltsersatzfunktion

Renten sind monatlich wiederkehrende Leistungen in Geld mit Einkommens- oder Unterhaltsersatzfunktion. Sinn und Zweck von Renten ist, dass diese die wirtschaftlichen Folgen bestimmter Risiken sichern.

Gesetzliche Ansprüche auf Renten sehen u. a. die Leistungskataloge der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Unfallversicherung vor.

Gründe der Rentenzahlung

Renten können aus folgenden Gründen gezahlt werden:

  • wegen ...

Weiterlesen: Renten der Rentenversicherung

Bundesgarantie

Sollten einmal den Rentenversicherungsträgern die liquiden Mittel der Schwankungsreserve nicht ausreichen, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, leistet der Bund den Rentenkassen - der Gesetzlichen Rentenversicherung - eine rückzahlbare Liquiditätshilfe in Höhe der fehlenden Mittel.

Dies finanzielle Hilfe nennt man Bundesgarantie und ist in den gesetzlichen Vorschriften (§ 214 SGB VI) verankert.

Weiterlesen: Bundesgarantie | Rentenversicherung

Beitragssatz

Der Beitragssatz ist der Prozentsatz des Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, der als Beitrag zur:

  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung und
  • Arbeitslosenversicherung

zu zahlen ist und damit für die Beitragsberechnung der Sozialversicherungsbeiträge eine hohe Bedeutung hat.

Entgeltersatzleistungen

Entgeltersatzleistungen werden von den Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit) gezahlt.

Zu den Entgeltersatzleistungen in der Sozialversicherung gehören das:

Entgeltersatzleistungen erhöhen Rente

Die Bezieher von Entgeltersatzleistungen sind grundsätzlich (für die einzelnen Leistungen ...

Weiterlesen: Entgeltersatzleistungen in der Sozialversicherung