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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Jahresendprämie

Die Jahresendprämie gab es in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Mit der Jahresendprämie wurde seitens des Arbeitgebers anerkannt, dass die Planerfüllung für ein Kalenderjahr erreicht oder sogar überschritten wurde.

Ob die Planerfüllung erreicht bzw. überschritten wurde, wurde stets am Ende eines Kalenderjahres für alle Beschäftigten beurteilt, die ein komplettes Jahr in einem Betrieb tätig waren.

Differenzierung der Jahresendprämie

Bei der Jahresendprämie wurde für die einzelnen Arbeitskollektive (Arbeitskollektive wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebildet, die in einer Abteilung oder einer Produktionseinheit zusammengearbeitet haben und sich gemeinsam um den Titel ...

Weiterlesen: Jahresendprämie in ehemaliger DDR

Regelleistungen

Als Regelleistung bezeichnet man Leistungen, die der Gesetzgeber als Pflichtleistungen vorschreibt. Sie sind allen Versicherten gleichmäßig zu gewähren, wenn die im Gesetz vorgeschriebenen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Um eine Regelleistungen handelt es sich also dann, wenn sich der Anspruch auf eine Leistung allein aus dem Gesetz ergibt.

Weitere Artikel zum Thema

Mehrleistungen

Mehrleistungen sind freiwillige Leistungen, die die Krankenkassen gewähren und über den Umfang der Regelleistung hinausgehen.

Art, Höhe und Umfang der Einführung bleiben dem freien Ermessen der einzelnen Krankenkassen überlassen. Die Mehrleistungen müssen in der Kassensatzung geregelt und beschrieben sein.

Mehrleistungen können in der Sozialversicherung jedoch nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens gewährt werden und sind daran zu erkennen, dass im Gesetzestext die ...

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Frist

Widersprüche müssen innerhalb von drei Monaten entschieden werden

Entscheidet eine Krankenkasse nicht innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Dreimonatsfrist über einen Widerspruch, so muss sie selbst bei einem Verhandlungserfolg die Rechtsanwaltskosten des Klägers zahlen. So entschied am 14.06.2007 das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 16 B 16/07 KR).

Details

Dieses Urteil erfolgte aufgrund folgenden Falles:

Für ihr behindertes Kind wollten die Eltern ein ...

Weiterlesen: Widersprüche | Entscheidung innerhalb drei Monaten

Geldleistungen

Zu den Geldleistungen gehören in der Sozialversicherung alle Leistungen, die Versicherten durch Übergabe oder Überweisung in Geld zufließen. Das gilt auch bei einer Leistung, die an Stelle einer Sachleistung ersatzweise in bar abgelöst wird (z. B. Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe oder Krankenpflegekraft).

Geldleistungen sind Sozialleistungen, bei denen sich der Anspruch unmittelbar auf die Zahlung eines Geldbetrages richtet. Sie dienen ...

Weiterlesen: Geldleistungen in der Sozialversicherung

Sachleistungen

Leistungen, die in Natur gewährt werden, nennt man Sachleistungen.

Sachleistungen sind in der Sozialversicherung z. B.:

  • Gesundheitsuntersuchungen,
  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel,
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
  • Krankenhausbehandlung,
  • Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Haushaltshilfe,
  • u. s. w.

Eine Sachleistung verliert auch dann ihren Charakter als Naturalleistung nicht, wenn eine Zuzahlung zu leisten ...

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