Sozialwahlen

Bundeswahlbeauftragter gibt Termin für Sozialwahlen bekannt

Am 01. Juni 2011 finden die nächsten Sozialwahlen statt. Dies gab der zuständige Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Herr Gerald Weiß bekannt. Bei den Sozialwahlen werden die Selbstverwaltungsvertreter der Gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung neu gewählt. Die Sozialwahlen erfolgen in einem Turnus von sechs Jahren.

Wahlberechtigt für die Sozialwahlen am 01.06.2011 sind aus der Gruppe der Versicherten alle, die am 02.01.2011 (02.01. des Wahljahres) das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zudem sind die Arbeitgeber wahlberechtigt. Die Wahlen sind – analog der politischen Wahlen – frei und geheim. Die Wahlkandidatinnen und Wahlkandidaten werden durch die Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen und Vereinigungen von Arbeitgebern vorgeschlagen.

Schlechte Wahlbeteiligung 2005

Im Jahr 2005 waren 46 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, die neuen Vertreter der Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung zu wählen. Allerdings war die Wahlbeteiligung äußerst gering. Nur 30 Prozent der Wahlberechtigten machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Die Bundeswahlbeauftragten streben für die kommenden Sozialwahlen am 01.06.2011 eine deutlich höhere Wahlbeteiligung an. Für die Sozialwahlen, welche dann sechs Jahre später im Jahr 2017 stattfinden, soll die Wahl auch vom häuslichen Computer „online“ erfolgen können.

Gerald Weiß äußerte sich gegenüber den Friedenswahlen, die im Rahmen der Sozialwahlen häufig erfolgen, kritisch. Bei den Friedenswahlen werden die Vertreter  nicht direkt gewählt. Hier sprechen dann die Organisationen und Verbände von Versicherten und Arbeitgeber untereinander ab, wie die Verteilung der Mandate erfolgen soll. Sollte auch im Jahr 2011 die Sozialwahl in einem hohen Maße über Friedenswahlen entschieden werden, wird seitens der Bundeswahlbeauftragten ein Hinweis an den Gesetzgeber gegeben, dass die Hürden für die Friedenswahlen drastisch angehoben werden sollten.

Gerald Weiß

Der Bundeswahlbeauftragte für die nächsten Sozialwahlen war Ende der 1980er Jahre im Hessischen Sozialministerium und in der Zeit von 1998 bis 2009 CDU-Bundestagsabgeordneter.

Der stellvertretende Bundeswahlbeauftragte ist Klaus Kirschner.

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