Geldkoffer

Einnahmen der Rentenversicherung trotz Wirtschaftskrise hoch

Ein gutes Finanzergebnis konnte die Deutsche Rentenversicherung in diesen Tagen verkünden. Trotz der aktuellen Wirtschaftskrise und Konjunkturflaute blieben die Einnahmen im ersten Quartal 2009 nicht nur stabil – sie konnten sogar gesteigert werden. So erhielten die Rentenkassen in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 42,76 Milliarden Euro an Einnahmen. Im Vergleich zu den ersten drei Monaten des Jahres 2008 erhielt die Gesetzliche Rentenversicherung 860 Millionen Euro mehr.

Mit dem positiven Finanzergebnis betrug die Nachhaltigkeitsrücklage Ende März 2009 14,6 Milliarden Euro. Diese Rücklagen entsprechen 88 Prozent der monatlichen Ausgaben, die die Rentenversicherung leisten muss. Die Nachhaltigkeitsrücklage ist das Finanzpolster der Rentenversicherungsträger.

Neben den gesetzlichen Renten (z. B. Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten) hat die Gesetzliche Rentenversicherung auch weitere Leistungsausgaben, beispielsweise für Rehabilitationsmaßnahmen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufliche Reha) und Übergangsgeld.

Die Gründe der stabilen Beitragseinnahmen

Dass die Einnahmen im ersten Quartal 2009 bei den Rentenkassen stabil sind, ist auf die weiterhin hohe Rate bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zurückzuführen. Positiv machen sich auch die Beitragszahlungen bemerkbar, die für die Empfänger des Arbeitslosengeldes I von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Arbeitgeber für Kurzarbeit geleistet werden.

Bei einem Arbeitslosen, der das Arbeitslosengeld I erhält, zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Rentenversicherungsbeiträge nach 80 Prozent des bisher erzielten Arbeitsentgeltes. Daher wirken sich die Mindereinnahmen eines Versicherten von einem Wechsel vom Beschäftigungsverhältnis in die Arbeitslosigkeit nur sehr gering aus. Dies hat auch den Vorteil, dass der Empfänger des Arbeitslosengeldes I diese Zeit rentenrechtlich relativ hoch angerechnet bekommt.

Merklich geringer werden die Einnahmen hingegen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II. Hier gilt für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge ein Betrag von monatlich 205 Euro. Das bedeutet, die Rentenkasse erhält in diesem Fall monatlich weniger als 41 Euro an Beiträgen.

Auch Kurzarbeit bringt Beitragseinnahmen

Die derzeit aufgrund der Wirtschaftskrise häufig in Anspruch genommene Kurzarbeit bringt für die Rentenversicherung nur marginal geringere Beitragseinnahmen. Die Arbeitgeber entrichten Beiträge nicht nur aufgrund des tatsächlich ausgezahlten Arbeitsentgeltes. Es werden vom Arbeitgeber auch 80 Prozent des ausfallenden Verdienstes an Rentenversicherungsbeiträge abgeführt.

Rein rechnerisch betragen nach den Aussagen von Alexander Gunkel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei einer Kurzarbeit (hier wird die Arbeitszeit um durchschnittlich ein Drittel reduziert) die Beitragseinnahmen de facto ungefähr 93 Prozent der Beiträge, die ohne Kurzarbeit zu leisten wären.

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