Steuer

Fiskus prüft Einkünfte der Rentner

Seit dem 01.01.2005 wurde die Steuerpflicht von Alterseinkünften neu geregelt. Seit diesem Jahr ist ein bestimmter Anteil der Alterseinkünfte, zu denen die Renten zählen, steuerpflichtig. Gleichzeitig sind die Vorsorgeaufwendungen zu einem bestimmten Prozentsatz steuerfrei. Der Gesetzgeber hat ab dem Jahr 2005 die Besteuerung von Alterseinkünften und der Vorsorgeaufwendungen auf eine neue steuerliche Basis gestellt. Nachdem eine sofortige Umstellung auf die neue Besteuerung nicht möglich ist, erfolgt die Umsetzung der Neuregelung schrittweise und wird sich noch bis in das Jahr 2040 hineinziehen.

Besteuerungsanteil der Rente

Bei einem Rentenbeginn bis einschließlich 2005 sind 50 Prozent der Renten steuerpflichtig. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei einem späteren Rentenbeginn um jährlich zwei Prozentpunkte, so dass ein Rentner, der im Jahr 2009 in Rente geht bereits 58 Prozent seiner Rente besteuern muss. Ab dem Jahr 2021 erhöht sich der Anteil um jährlich einen Prozentpunkt. Maßgebend, aus welchem Prozentsatz der Alterseinkünfte Steuern zu zahlen sind, ist also jeweils der Rentenbeginn.

Derzeit geht durch die Presse und durch die Medien, dass Rentnern im Herbst 2009 hohe Steuernachzahlungen ins Haus stehen können.

Finanzämter erhalten Rentenbezugsmitteilungen

Hintergrund ist, dass die Finanzämter im Herbst 2009 erstmals von den Rentenkassen so genannte Rentenbezugsmitteilungen erhalten werden. In diesen Mitteilungen sind alle Rentenzahlungen ab dem Jahr 2005 ausgewiesen. Betroffene, die bisher die Renten bei ihrer Steuererklärung nicht mit aufgeführt haben, können also nachträglich zur Kasse gebeten werden. Allerdings ist nicht jeder Rentner von einer Steuernachzahlung „bedroht“, denn es gibt Freibeträge, nach denen bei jährlichen Renten bis zu 18.000 Euro keine Steuerpflicht entsteht. Daher kommt nach derzeitigen Schätzungen nur zirka ein Viertel der aktuell 20 Millionen Rentner für eine Steuernachzahlung in Frage.

Rentner, die von einer Steuerpflicht betroffen sein könnten, sollten sich bereits jetzt mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen, sollten die Renten bisher nicht in der Steuererklärung aufgeführt worden sein. Rentner, die eine geringe Rente von der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, können dennoch von einer Steuerpflicht betroffen sein und müssen mit Steuernachzahlungen rechnen, sofern weitere Zusatzeinkommen, etwa eine Privat- oder Betriebsrente, bezogen werden.

Auch wenn aktuell die Sozialverbände der Bundesregierung vorwerfen, die betroffenen Rentner nicht umfassend von der Steuerpflicht informiert zu haben, wird es eine geforderte Amnestie-Regelung nicht geben.

Mit Einführung der neuen Steueridentifikationsnummer können die Finanzbehörden nun alle Einkünfte der Rentner problemlos nachprüfen.

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