Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich nach Ehescheidung – Reform beschlossen

Schon seit längerer Zeit beschäftigt sich der Gesetzgeber mit einer Änderung des Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung. Ziel ist es, dass der Ausgleich der Rentenansprüche und der Versorgungsansprüche, die nach einer Ehescheidung auszugleichen sind, gerechter gestaltet wird.

Am Donnerstag, 12.02.2009 verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf. Nach diesem Entwurf, der vom Bundestag einstimmig beschlossen wurde, werden die Ansprüche in Zukunft in dem jeweiligen Versorgungssystem unter den beiden Ehepartnern aufgeteilt.

Anlass für die Änderung des Versorgungsausgleichs war, dass die bisherigen Regelungen, die den Versorgungsausgleich regeln, undurchsichtig und kompliziert sind. Darüber hinaus sollen die aktuellen Regelungen meist einen Nachteil für die Frauen darstellen. Das Gesetzesvorhaben wurde von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries als „weiterer Baustein für ein modernes Familienrecht“ bezeichnet.

Künftige Regelungen

Nach dem aktuellen Zeitplan sollen, sofern auch der Bundesrat zustimmt, die neuen Regelungen beim Versorgungsausgleich bereits zum 01.09.2009 in Kraft treten. Geplante Änderungen sind, dass Anrechte aus einer Beamtenversorgung des Bundes, aus berufsständischen Versorgungswerken und aus privater bzw. betrieblicher Vorsorge mit in das System des Versorgungsausgleichs einbezogen werden. Wie der Gesetzesentwurf darstellt, werden durch das neue Recht Frauen in den meisten Fällen eine höhere Altersrente erhalten.

Bei einer kurzen Ehedauer (Ehedauer maximal drei Jahre) soll der Versorgungsausgleich im Falle einer Ehescheidung grundsätzlich nicht erfolgen. Sofern allerdings ein Ehepartner den Versorgungsausgleich beantragt, wird dieser durchgeführt. Den Geschiedenen werden mehr Möglichkeiten eingeräumt, dass Vereinbarungen geschlossen werden, die den Versorgungsausgleich regeln.

Dass mit der geplanten gesetzlichen Änderung auch eine Vereinfachung des Versorgungsausgleichs erreicht wird, zeigt sich schon alleine an der Tatsache, dass selbst die Opposition sich positiv über das Vorhaben geäußert hat.

Rentenberater klären Rentenkonten

Im Falle einer Ehescheidung ist unter anderem auch das Rentenkonto zu klären. Es müssen alle rentenrechtlichen Zeiten im Konto beim Rentenversicherungsträger abgespeichert sein. Hierfür stehen kompetent die nach dem RDG registrierten Rentenberater zur Verfügung, die eine nötige Klärung des Rentenversicherungskontos durchführen.

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