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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Rentenantrag

Beim Rentenantrag ist nun auch Steuernummer nötig

Wer einen Rentenantrag stellt, muss ab sofort auch die persönliche Steuernummer angeben. Dies gilt für alle Arten von Renten. Sowohl bei den eigenen Renten, wie z. B. Altersrenten oder Erwerbsminderungsrenten als auch bei Hinterbliebenenrenten muss die so genannte Steueridentifikationsnummer im Antragsformular aufgeführt werden.

Die Steueridentifikationsnummer

Die Steueridentifikationsnummer wurde im Jahr 2008 allen Bürgerinnen und Bürgern vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Hierbei handelt es sich um eine elfstellige Nummer, die bereits zeitnah nach der Geburt vergeben wird und das ganze Leben bestehen bleibt.

Sollte die Information über die neue Steueridentifikationsnummer nicht mehr vorliegen, kann diese beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn erfragt werden. Die Anfragen müssen allerdings schriftlich erfolgen, da telefonische Auskünfte von dieser Stelle nicht gegeben werden.

Seit 2008 müssen auf einem Rentenantrag auch die internationalen Nummern der Bankverbindung angegeben werden. Die IBAN (internationale Kontonummer) und die BIC (internationale Bankleitzahl) sind auf dem Rentenantrag zu nennen – s. hierzu: Rentner benötigen IBAN und BIC.

Rentenantrag und Prüfung Rentenbescheid

Der Rentenantrag sollte mindestens drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Wurde das Konto beim Rentenversicherungsträger bisher noch nicht geklärt bzw. weist noch Lücken auf, sollte der Antrag noch zeitiger gestellt werden.

Nachdem der Rentenbescheid vom Rentenversicherungsträger erstellt wurde, sollte dieser hinsichtlich der rechtlichen Richtigkeit von registrierten Rentenberatern geprüft werden. Nur dadurch haben Rentner die Sicherheit, dass die Rente korrekt berechnet wurde und keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen müssen.

In dem Fall, dass der Rentenbescheid fehler- oder lückenhaft ist, kann dieser innerhalb eines Monats durch das Rechtsmittel des Widerspruchs korrigiert werden.

Kontaktieren Sie daher einen Rentenberater, der unabhängig von den Versicherungsträgern Ihnen in allen Rentenangelegenheiten hilft und Sie kompetent unterstützt.

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