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Rente ist Einnahmequelle Nummer eins

Mitte November 2008 hat das Bundeskabinett den Alterssicherungsbericht 2008 verabschiedet. Daraus ergibt sich, dass bei den Rentnern die gesetzliche Rente vorwiegend die Einnahmequelle Nummer eins ist.

Von den Zahlungen, die aus Alterssicherungssystemen stammen, kommen 77 Prozent aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings bestehen zwischen den neuen und den alten Bundesländern unterschiedliche Gewichtungen. In den neuen Bundesländern beträgt der Anteil der über 65-jährigen Bürger der Alterssicherung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung 98 Prozent. In den alten Bundesländern beträgt der Prozentsatz gesetzlicher Rente hingegen „nur“ 72 Prozent.

Mit dem Alterssicherungsbericht, der zusätzlich zum jährlichen Rentenversicherungsbericht und nur einmal je Legislaturperiode erstellt wird, wird die Entwicklung aller Arten von Alterseinkünften verglichen.

Höhe des durchschnittlichen Netto-Einkommens

Im Jahr 2007 erhielten Alleinstehende, die über 65-Jähre als sind, in den neuen Bundesländern pro Monat ein durchschnittliches Netto-Einkommen von 1.160 Euro. In den alten Bundesländern betrug das durchschnittliche Netto-Einkommen 1.292 Euro.

Ehepaare, die bereits älter als 65 Jahre sind, erhielten ein monatliches durchschnittliches Netto-Einkommen in den neuen Bundesländern in Höhe von 1.937 Euro. Das durchschnittliche Netto-Einkommen von Senioren in den alten Bundesländern betrug 2.350 Euro.

Betriebliche Altersvorsorge boomt

Positiv entwickelt sich die betriebliche Altersvorsorge, was durch den Alterssicherungsbericht 2008 verdeutlicht wird. Zirka 17,5 Millionen Beschäftigte haben einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Dies entspricht einen Anteil von fast zwei Drittel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Nachholbedarf haben dem Bericht zufolge hier jedoch die neuen Bundesländer. Während in den alten Bundesländern ungefähr 55 Prozent eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersvorsorge haben, liegt der Anteil in den neuen Bundesländern bei „nur“ 35 Prozent.

Rentenbescheid überprüfen lassen

Aufgrund der hohen Bedeutung der gesetzlichen Renten empfehlen registrierte Rentenberater stets, die Rentenbescheide unbedingt prüfen zu lassen. Gerade unter dem Aspekt, dass die Altersrenten bis an das Lebensende bezogen und die Haupteinnahmequelle der Rentner darstellt, ist eine Prüfung durch einen Experten, der unabhängig von den Rentenversicherungsträgern arbeitet, dringend angeraten.

Wenden Sie sich an einen registrierten Rentenberater und nehmen Sie HIER Kontakt auf.

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