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Helmut Göpfert

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Rentnerehepaar

Bundesregierung sieht 2009 für Rentner keine überproportionale Belastung

Der Gesundheitsfonds, der mit dem Jahr 2009 eingeführt wird, bringt für einen Großteil der gesetzlich Krankenversicherten eine Beitragsmehrbelastung. Dies zeigt sich daran, dass aktuell der durchschnittliche Beitragssatz aller gesetzlichen Kassen bei 14,92 Prozent liegt. Ab dem 01.01.2009 beträgt der Beitragssatz bundeseinheitlich für alle Krankenkassen 15,5 Prozent.

Arbeitnehmer erfahren dahingehend eine finanzielle Entlastung hinsichtlich der Sozialversicherungsabgaben, indem der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent abgesenkt wird. Rentenberatung-aktuell.de hatte über dieses Thema bereits berichtet – s. Erhöhung Krankenversicherungsbeitrag, Rentner werden stärker belastet.

Die Fraktion „Die Linke“ geht davon aus, dass die Rentner im Jahr 2009 überproportional bei den Sozialversicherungsausgaben belastet werden. Dies war der Grund für eine Anfrage an die Bundesregierung, die die Auffassung jedoch nicht teilen kann. Mit einigen Zahlen versuchte die Regierung, die Vermutung zu widerlegen.

Unterdurchschnittliche Belastung der Rentner

Wie die Bundesregierung darlegte, sind die Rentner durch die Einführung des bundeseinheitlichen Krankenkassenbeitragssatzes nur unterdurchschnittlich betroffen. Daher ist die Aussage, dass besonders die Rentner vom neuen Beitragssatz ab 2009 betroffen sind, nicht korrekt. Begründet wurde dies von der Bundesregierung damit, dass derzeit 70 Prozent der Rentner bei Krankenkassen versichert sind, die aktuell (also bis 31.12.2008) einen Beitragssatz haben, der schon über den durchschnittlichen Beitragssatz liegt.

Auch unter dem Aspekt, dass im Jahr 2009 der Beitragssatz der Krankenkassen um 0,6 Prozent angehoben wird, wird mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Rentner maximal 0,1 Prozent mehr Krankenkassenbeiträge zu tragen haben als noch im Jahr 2008. Ein Teil dieser 56 Prozent soll sogar weniger an die Krankenkasse abführen als bisher.

Voller Pflegeversicherungsbeitrag verteidigt

Im Zusammenhang mit der Anfrage von der Fraktion „Die Linke“ hat der Gesetzgeber den vollen Pflegeversicherungsbeitrag, den Rentner zu zahlen haben, verteidigt. Die Änderung, dass sich der Rentenversicherungsträger nicht mehr am Pflegeversicherungsbeitrag beteiligt, wurde zur Entlastung der Rentenkassen erforderlich. Eine Gerechtigkeit zwischen den Generationen besteht deshalb, weil die Leistungen der Pflegeversicherung überwiegend von Rentnern abgerufen werden.

Die Bundesregierung wies in ihrer Beantwortung der Anfrage darauf hin, dass den heutigen Rentnern umfangreiche Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Zur Finanzierung dieser umfangreichen Leistungen haben die Rentner selbst allerdings nur über einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum beigetragen.

Voller Beitragssatz auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge

Auch die Tatsache, dass Rentner aus den Betriebsrenten und den Versorgungsbezügen den vollen Krankenkassenbeitrag zu entrichten haben, verteidigte die Bundesregierung. Nur durch diese Regelung wird erreicht, dass 50 Prozent der Leistungsausgaben für die Rentner auch durch die Rentner selbst finanziert werden. Teilweise war der Finanzierungsanteil im Jahr 2001 auf weniger als 43 Prozent gesunken.

Durch die Regelung, dass der volle Beitragssatz auf die Betriebsrenten und Versorgungsbezüge zu leisten ist, wird ebenfalls eine Generationengerechtigkeit hergestellt.

Beitragssatz Kranken- und Arbeitslosenversicherung ohne Zusammenhang

Wie der Stellungnahme der Bundesregierung zu entnehmen ist, besteht zwischen dem Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung kein Zusammenhang. Da Rentner auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten, kann ein Vergleich dieser zwei Beitragssätze nicht gezogen werden.

Die Rentner hatten die Beitragssteigerung in der Arbeitslosenversicherung Anfang der 1990er Jahre nicht mittragen müssen. Daher könne folgerichtig auch nicht aufgrund der Absenkung des Beitragssatzes auf 2,8 Prozent zum 01.01.2009 entlastet werden.

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