Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich soll reformiert werden

Das derzeitige Modell des Versorgungsausgleichs existiert seit 1977. Der Versorgungsausgleich bezeichnet das Verfahren des Ausgleiches von Rentenanwartschaften bei Ehescheidungen. Dabei muss der Ehegatte, der die höheren Versorgungsansprüche während der Ehezeit erworben hat, die Hälfte der Differenz an den Anderen abtreten. Das Familiengericht ermittelt die Ansprüche und setzt dann den Ausgleichsanspruch fest. Bei dem Versorgungsausgleich werden nicht nur die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch aus der betrieblichen und der privaten Rente berücksichtigt. Hintergrund dieses Verfahrens ist die Überlegung, dass meistens Frauen aufgrund von Kindererziehung und Haushaltsführung keine oder nur eine geringe Altersversorgung aufbauen können. Da während der Ehe gemeinsam gewirtschaftet wird, gelten auch die Versorgungsansprüche als gemeinsamer Anspruch. Ziel des Versorgungsausgleichs ist somit grundsätzlich eine gerechte Verteilung der Rentenanwartschaften und somit eine gleiche Versorgung für beide Ehegatten nach der Scheidung.

Allerdings führte das Verfahren oftmals nicht zu der beabsichtigten gerechten Teilhabe an der Versorgung.

Prognosen fehlerhaft

Dies liegt vor allem darin begründet, dass die Ansprüche aus der Betriebsrente und der privaten Rentenversicherung lediglich mittels Prognoseberechnungen ermittelt werden. Diese Prognosen sind oftmals fehlerhaft und ungenau, da bis zum Eintritt des Rentenalters eine lange Wartezeit vergeht.

Die Bundesregierung hat daher auf die Experteneinschätzung mit einem Gesetzentwurf zur Reformierung des Versorgungsausgleichs reagiert.
Der Versorgungsausgleich soll nach dem Entwurf innerhalb des Systems durchgeführt werden, wie dies schon in der gesetzlichen Rentenversicherung geschieht. Das Prinzip wird „interne Teilung“ genannt. Die erworbenen Ansprüche der Ehegatten sollen demnach auch in den anderen Bereichen der Versorgung kumuliert und dann durch zwei geteilt werden.
Vorteilhaft ist an diesem Prinzip, dass künftig Prognoseberechnungen über die Wertentwicklung der Ansprüche hinfällig werden, da die Ansprüche nicht erst durch die Barwert-Verordnung vergleichbar gemacht werden müssten.

Neuregelung im Jahr 2009

Die Neuregelung soll bis zur Mitte des Jahres 2009 als "Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs" in Kraft treten. Jedoch ist noch unklar, welche Änderungswünsche Bundesrat und Bundestag anmelden werden.

Bildnachweis: © auremar - Fotolia

Weitere Artikel zum Thema: