Steuer-Ident-Nummer

Rentner erhalten Steuerbescheinigung

Mit dem Kalenderjahr 2005 hat sich die Besteuerung der Alterseinkünfte geändert – lesen Sie hierzu: Besteuerung von Alterseinkünften. Seit 2005 werden schrittweise die Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Steuerpflicht freigestellt, die Altersbezüge selbst jedoch – ebenfalls schrittweise – mehr und mehr besteuert.

Wer als Rentner einen Nachweis über die Höhe seiner Rente für die Steuererklärung benötigt, erhält vom zuständigen Rentenversicherungsträger eine entsprechende Bescheinigung. In dieser Bescheinigung wird dann der steuerrechtlich relevante Bruttobetrag der Rente als Jahresbetrag ausgewiesen. Die Daten können dann in die Anlage R (Renten und andere Leistungen) zur Steuererklärung übertragen werden.

Anforderung beim Rentenversicherungsträger

Die Bescheinigung kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger telefonisch angefordert werden. Unter der Telefonnummer 0800/1000 4800 erreicht man unter der kostenfreien Telefonnummer den richtigen Ansprechpartner. Die Bescheinigung wird dann per Post zugesandt.

Frist für Steuererklärung

Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2007 muss von den steuerpflichtigen Rentnern grundsätzlich bis spätestens 31.05.2008 beim Finanzamt vorliegen. Das Finanzamt gewährt in begründeten Einzelfällen jedoch einen Fristaufschub bzw. eine längere Frist.

Weitere Fragen zur Rentenversicherung

Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung beantworten neben den Rentenversicherungsträgern auch nach dem RDG registrierte Rentenberater. Die Rentenberater sind unabhängig von den Versicherungsträgern tätig und können auch die Betreuung und Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche übernehmen.

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