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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rentnerehepaar

Teilweise ist Rente mit 67 Jahren schon jetzt Realität

Derzeit liegt die Regelaltersgrenze noch bei 65 Jahren. Doch ab dem Jahr 2012 wird diese Altersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben – s. hierzu: Regelaltersrente.

Rentenzuschläge bei späteren Rentenbeginn

Wird eine Altersrente, z. B. die Altersrente für langjährig Versicherte, vorzeitig in Anspruch genommen, werden dem Rentenbezieher bei seiner Rente Rentenabschläge berechnet. Diese betragen 0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme.

Wird eine Regelaltersrente später, also erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht, werden vom Rentenversicherungsträger dafür je Monat der späteren Inanspruchnahme 0,5 Prozent Rentenzuschläge berechnet.

Viele erhalten Rentenzuschläge

Während ganz Deutschland über die beschlossene Rente mit 67 auch noch zwei Jahre nach deren Beschluss diskutiert, ist diese für viele heute schon Realität. So vermelden die Rentenversicherungsträger, dass aktuell nahezu 167.000 Rentner einen Rentenzuschlag erhalten. Dies deshalb, weil sie nicht zum frühestmöglichen Beginn die Regelaltersrente beantragt bzw. beansprucht haben und damit erst nach 65 in Rente gehen. Dabei ist bei dieser Zahl interessant, dass der Durchschnitt der sogenannten „Spätrentner“ Rentenzuschläge für 33 Monate erhält. Im Durchschnitt wurde die Altersrente also erst knapp drei Jahre später beansprucht, als dies nach den gesetzlichen Vorschriften möglich gewesen wäre.

Teilrente soll favorisiert werden

Gerade durch die Erhöhung der Regelaltersrente wird immer wieder davon gesprochen, dass die sogenannte Teilrente favorisiert werden soll. In diesem Fall beansprucht man erst eine Teilrente (1/3-Rente; ½-Rente oder 2/3-Rente) und arbeitet hier noch neben der Rente, um auf den letzten (vollen) Verdienst zu kommen. Bei einer Teilrente gelten dann höhere Hinzuverdienstgrenzen als bei einer Vollrente.

Wird dann eine Vollrente beansprucht, erhält man auf den Teil der Rente, der noch nicht in Anspruch genommen wurde, entsprechend Rentenzuschläge, sofern dann der Rentenbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze liegt.

Beratung durch Rentenberater

Registrierte Rentenberater sind Spezialisten auf dem Gebiet der Gesetzlichen Rentenversicherung. Kontaktieren Sie daher mit Ihrem Anliegen einen Rentenberater, der Sie unabhängig von den Versicherungsträgern beraten und informieren und auch kompetent in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) vertreten kann.

Die Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

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