Riester-Rente

Unabhängige Beratung bei der Riester-Rente nötig, aber keine Panikmacherei

Ist oder wird die Riester-Rente für Millionen Bürger zum Flop? Wie das ARD-Magazin „Monitor“ am vergangenen Donnerstag, 10. Januar 2008 berichtete, wird für viele Geringverdiener die private Riester-Rente umsonst sein. Denn wenn grundsätzlich wegen einer zu niedrigen Rente ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, entfällt dieser, wenn eine Riester-Rente ausgezahlt wird. Unter dem Strich wurde also die Riester-Rente für den Staat abgeschlossen und jahrelang deshalb umsonst gezahlt, da dieser später keine Grundsicherung leisten muss.

Ein Fernsehbericht, der für hohe Wellen der Empörung gesorgt und gleichzeitig Millionen von Riester-Sparern verunsichert hat. Während sofort Stimmen aus der Politik kamen, die den Fernsehbericht in Teilen wieder dementierten, Sozialverbände Nachbesserungen bei Grundsicherung und Riester-Rente fordern, sind die Bürger stark verunsichert. Gar mancher spricht sogar von reiner Panikmacherei.

Riester-Rente wird bei Grundsicherung angerechnet

Korrekt ist, dass nach derzeitigem Recht die Riester-Rente - benannt nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester – bei der Grundsicherung angerechnet wird. Rentner die eine geringe Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, könnten damit die Verlierer sein. Denn diese haben faktisch für die Staat gespart – und das über viele Jahre hinweg. Die Grundsicherung kommt aufgrund des Anspruchs auf Riester-Rente nicht zur Auszahlung. Das bedeutet, hätte man gar nicht privat vorgesorgt, würde ein Anspruch auf die Grundsicherung bestehen und der Staat würde diese – zusätzlich zur geringen Rente – auszahlen.

Für die Versicherungsgesellschaften war und ist die Riester-Rente ohnehin ein lukratives Geschäft. Zumindest auf dem Papier sind die Versicherungen ihrer Verpflichtung nachgekommen und haben ihre künftigen Versicherungsnehmer darauf hingewiesen, dass die spätere Rentenzahlung aus dem Riester-Vertrag bei einer Grundsicherung angerechnet wird. Doch wer rechnet bei Abschluss des Vertrages konkret damit, in 30 oder 35 Jahren ein Fall der Grundsicherung zu sein?

Unabhängige Beratung notwendig

Dass die Altersvorsorge nicht alleine auf die Gesetzliche Rente gestützt werden kann, ist spätestens seit den letzten Rentenreformen hinreichend bekannt. Durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters und des stetig sinkendes Rentenniveau sollte jeden bekannt sein, dass die gesetzliche Rente nur ein Teil der Altersvorsorge ist. Daher ist die Aussage, dass die Grundsicherung durch eine Riester-Rente „vernichtet“ wird, dahingehend zu relativieren, dass auf diese aufgrund weiterer Einnahmen (z. B. Zins- oder Mieteinnahmen) schon entfällt.

Wichtig ist jedoch, dass die Altersvorsorge zeitig und bedacht geplant wird.

So ist im ersten Schritt das Rentenversicherungskonto bei der gesetzlichen Rentenkasse zu klären. Dies übernehmen gerichtlich zugelassene Rentenberater. Durch Hochrechnungen mit bestimmten Fallkonstellationen kann die später zu erwartende Rente berechnet werden.

Aufbauend auf diese Rechnung sollte die private Altersvorsorge geplant werden. Auch hier ist eine – von den Versicherungsgesellschaften unabhängige – Beratung dringend notwendig. Versicherungsmakler vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Kunden und weisen auch ausführlich auf evtl. bestehende Nachteile bei den in Betracht kommenden Möglichkeiten hin.

Eigenvorsorge vor Fürsorgeleistung

Bei den derzeitigen Diskussionen sollte jedoch beachtet werden, dass die Grundsicherung – also die Hilfe des Staates und damit aller Bürger – nur dann zum Tragen kommen soll, wenn sich ein einzelner nicht mehr selbst versorgen kann. Dabei steht jedoch stets das Grundprinzip im Vordergrund, dass jeder grundsätzlich zur Eigenvorsorge verpflichtet ist. Die Fürsorgeleistung des Fiskus ist also zweitrangig.

Die gesamten Diskussionen, dass die Riester-Verträge oder eine andere private Altersvorsorgen umsonst sind, bedeuten letztlich in der Quintessenz, man solle gar nicht privat vorsorgen, da später die Gemeinschaft in Form der Grundsicherung für einen evtl. Finanzbedarf aufkommt.

Daher ist erst die Eigenleistung der Bürger – und damit auch in Form von Riester-Verträgen mit staatlicher Förderung – gefragt. Denn sonst würde man den Bürgern suggerieren, dass staatliche Förderung Vorrang vor der Eigenleistung hat.

Fragen Sie daher die Spezialisten!

Für den Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung stehen Ihnen die gerichtlich zugelassenen Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein unabhängig von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern zur Verfügung.

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