Rente

Die Änderungen in der GRV ab 2008

Auch im neuen Kalenderjahr gibt es einige Änderungen im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Lesen Sie hier, was sich ab dem 01.01.2008 alles ändert!

Beitragserstattung zur Unrecht entrichteter Beiträge

Zu Unrecht entrichtete Rentenversicherungsbeiträge galten ab dem neuen Jahr nach vier Jahren als zu Recht entrichtete Beiträge. Mit dieser Regelung wird die Erstattungsmöglichkeit stark eingeschränkt.

Lesen Sie hierzu mehr: Rentenversicherungsbeiträge werden ab 2008 nur noch eingeschränkt erstattet

Statusfeststellungsverfahren

Ab dem Jahr 2008 prüft die Deutsche Rentenversicherung Bund auch die Versicherungspflicht von beschäftigten Kindern. Lesen Sie hierzu: Statusfeststellungsverfahren und Statusfeststellungsverfahren wird ausgeweitet.

Wird die Sozialversicherungspflicht außerhalb eines Statusfeststellungsverfahrens (im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens der Krankenkasse oder im Rahmen einer Betriebsprüfung) festgestellt, beginnt ab 2008 die Mitgliedschaft mit dem Beginn der Beschäftigung. Die Regelung, dass die Mitgliedschaft erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung beginnt, entfällt.

Lesen Sie hierzu mehr: Beginn der Mitgliedschaft außerhalb eines Statusfeststellungsverfahrens

Neue Sondermeldung

Bisher wurden die letzten drei Monate vor der Altersrente durch die Arbeitgeber durch eine Vorausbescheinigung bestätigt. Ab 2008 wird diese Vorausbescheinigung durch eine neue Sondermeldung ersetzt. Dies erleichtert den Personalbüros die Arbeit.

Lesen Sie hierzu: Sondermeldung ersetzt ab 2008 Vorausbescheinigung

Höhere Hinzuverdienstgrenzen

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten haben sich ab 2008 geringfügig erhöht. Die ursprünglich geplante Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen auf 400,00 € monatlich wurde nicht umgesetzt (s. Voller Minijob für Frührentner bald ohne Rentenkürzung?)

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 01.01.2008 von derzeit 4,2% auf 3,3% gesenkt.

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