Rentnerausweis

Rentnerausweise werden qualitativ verbessert

Rentnerinnen und Rentner erhalten mit ihrem Rentenbescheid, mit dem eine gesetzliche Rente bewilligt wird, erstmalig einen „Ausweis für Rentnerinnen und Rentner“. Dieser sogenannte Rentnerausweis ermöglicht, dass Rentenbezieher bei Vorlage bei bestimmten Stellen entsprechende Vergünstigungen erhalten können. Zu diesen Vergünstigungen zählen beispielsweise reduzierte Eintrittspreise zu kulturellen Veranstaltungen (z. B. im Theater oder im Kino), geringere Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder reduzierte Preise im Verkehrswesen (z. B. bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Reisen).

Der Rentnerausweis wird von den Rentenkassen automatisch – also ohne gesonderten Antrag – erstellt. Nach der erstmaligen Ausgabe des Rentnerausweises mit dem Rentenbescheid wird dieser jährlich mit den Rentenanpassungsmitteilungen zur Jahresmitte neu ausgestellt.

Auf dem Rentnerausweis sind neben dem Vor- und Nachnamen des Rentenbeziehers auch das Geburtsdatum und die Rentenversicherungsnummer abgedruckt. Im Regelfall wird der Rentnerausweis nur in Verbindung mit dem amtlichen Lichtbildausweis akzeptiert.

Ab Juli 2018 verbessern die gesetzlichen Rentenversicherungsträger die Qualität der Rentnerausweise. Ab Jahresmitte 2018 werden die Rentnerausweise im Scheckkartenformat und folienbeschichtet herausgegeben. Damit kommen die Rentenkassen einem Kundenwunsch nach, die sich aufgrund der mangelnden Qualität der bisherigen Ausweise tausendfach beschwert haben. Diese hohe Anzahl an Kundenrückmeldungen nahm der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Anlass, die „Ausweise für Rentnerinnen und Rentner“ qualitativ zu verbessern und hat hierüber einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Kritik vom Bundesrechnungshof

Auch wenn die gesetzlichen Rentenversicherungsträger mit den neuen Rentnerausweisen einem Anliegen ihrer Versicherten nachkommen, hat der neue Ausweis auch Kritiker. So hat der Bundesrechnungshof am 12.12.2017 kritisiert, dass die Kosten für den neuen Ausweis zu hoch seien.

Die Kritik des Bundesrechnungshofs wurde von der Deutschen Rentenversicherung zurückgewiesen. Die Kosten von etwa 30 Cent je Ausweis würden in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen stehen. Schließlich war dies der vielfache Wunsch der Versicherten, einen gut handhabbaren und stabilen Rentnerausweis zu bekommen. Dies bestätigte auch das Ergebnis einer Kundebefragung, welche von einem Marktforschungsinstitut durchgeführt wurde.

Auch der Sozialverband SoVD ist der Kritik des Bundesrechnungshofs begegnet. Es bestand ein dringender Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Qualität der Ausweise. Die bisherigen Rentnerausweise konnten – vor allem von älteren Menschen – nur schwer aus den Rentenbescheiden und Rentenanpassungsmitteilungen ausgeschnitten werden.

Mit den neuen Rentnerausweisen, die ab Juli 2018 ausgegeben werden, erhalten Rentnerinnen und Rentner damit stabile Ausweise. Qualitative Ausweise kennen die Versicherten auch von ihrer Krankenkasse, z. B. von den Befreiungsausweisen für Zuzahlungen oder von den Versorgungsämtern, die ebenfalls stabile Schwerbehindertenausweise ausstellen.

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