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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rentenreform

Höhere Hinzuverdienstgrenzen werden wohl nicht kommen

Vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013 wird es eine Rentenreform nicht mehr geben. Die Gespräche über die „kleine Rentenreform“ hatten die Koalitionsparteien am vergangenen Donnerstag, 06.06.2013 für gescheitert erklärt. Im Rahmen der kleinen Rentenreform sollten die Hinzuverdienstgrenzen für Altersfrührentner und Erwerbsminderungsrentner deutlich angehoben werden. Ebenfalls waren Verbesserungen bei der Mütterrente geplant.

Karl Schiewerling, CDU, bestätigte gegenüber der dpa am 06.06.2013, dass es in dieser Legislaturperiode eine Rentenreform nicht mehr geben wird. Die Union wird allerdings das Gesamtpaket in das Wahlprogramm mit aufnehmen.

Bereits im November 2012 haben sich die Spitzen von Union und FDP auf die Reformpunkte verständigt, welche vor allem der Altersarmut entgegenwirken sollen. Allerdings kam es zu keiner Umsetzung der Rentenreform. Das aktuelle Scheitern der Reform ist auf den Widerstand der CDU zurückzuführen. Ein Aufschnüren des Paketes wurde seitens Bundesrbeitsministerin Ursula von der Leyen, CDU, abgelehnt.

Neue Regierung

Welche Punkte zur Reform der Renten die neue Regierung verfolgen wird, damit der Erwerbsarmut und damit direkt die Altersarmut verringert wird, bleibt abzuwarten.

Aktuell können Erwerbsminderungsrentner und Altersfrührentner, also Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze, monatlich bis zu 450,00 Euro hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Ein zweimaliges Überschreiten ist pro Jahr bis zum Doppelten möglich. Sollten diese Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden, kommt es zu einer Rentenkürzung; d. h., dass die Renten dann nur noch zu einem bestimmten Anteil ausgezahlt werden. Bei der Hinzuverdienstgrenze von 450,00 Euro handelt es sich um eine bundesweit einheitliche Hinzuverdienstgrenze. Die Hinzuverdienstgrenzen, die eine Rentenkürzung zur Folge haben, werden individuell anhand des persönlichen Versicherungsverlaufs des Versicherten berechnet.

Rentenberater informieren

Über die individuellen Rentenansprüche informieren und beraten registrierte Rentenberater. Diese stehen unabhängig von den Versicherungsträgern zur Verfügung und können auch Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche durchführen.

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