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Rentenberater
Helmut Göpfert

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D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Online

Information über individuelle Rentenansprüche auch im Internet

Die Versicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung können sich über ihre individuellen Rentenansprüche auch im Internet informieren. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat hierzu mitgeteilt, dass nun die Möglichkeit besteht, auch über die Internetseite der Rentenversicherung einen Einblick in die persönliche Renteninformation zu erhalten. Darüber hinaus ist auch online – also über das Internet – der individuelle Rentenversicherungsverlauf abrufbar.

Nachweis der Identität

Um über das Internet an die eigenen Daten zu gelangen, muss man sich elektronisch identifizieren. Für diese elektronische Identifikation kann der neue Personalausweis genutzt werden, bei dem die elektronische Identität (kurz: „eID“) freigeschaltet ist. Auch Rentenanträge können online gestellt werden, sofern man eine Signaturkarte mit Unterschriftsfunktion besitzt. Die Signaturkarte können Interessierte bei verschiedenen Anbietern, sogenannten Trustcentern“, bekommen.

Wer keinen Personalausweis mit der freigeschalteten elektronischen Identität oder eine Signaturkarte mit Unterschriftsfunktion besitzt, kann die Renteninformationen oder die Rentenauskünfte – wie bisher – telefonisch oder schriftlich anfordern. In diesem Fall werden dann die angeforderten Informationen auf dem Postweg an die Versicherten versandt.

Klärung Rentenversicherungskonto

Stellt man bei einer Renteninformation bzw. Rentenauskunft fest, dass nicht sämtliche rentenrechtlichen Zeiten im Rentenkonto abgespeichert sind, sollte dringendst eine Kontenklärung (Klärung des Rentenversicherungskontos) durchgeführt werden. Im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens wird sichergestellt, dass der Rentenkasse alle Daten vorliegen, welche für die spätere Rentenberechnung relevant sind.

Ist ein Rentenversicherungskonto geklärt, haben die Renteninformationen bzw. Rentenauskünfte auch eine entsprechend höhere Aussagekraft.

Hilfe und Unterstützung bei Kontenklärung geben auch registrierte Rentenberater. Diese Experten arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern und beraten ihre Mandanten neutral und kompetent. Ebenfalls stehen die Rentenberater für die Prüfung von Rentenbescheiden zur Verfügung. Rentenbescheide sollten zwingend von einer unabhängigen Stelle geprüft werden, ob diese richtig berechnet wurden und die Versicherten keine unnötigen finanziellen Verluste erleiden (s. Prüfung Rentenbescheide).

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