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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Altersrentner

Anstieg der beschäftigten Altersrentner

Im Jahr 2010 gingen zirka 660.000 Bürger im Alter zwischen 65 und 74 Jahren noch einer Beschäftigung nach und erzielten einen Nebenverdienst. Dies berichtete am 22.08.2011 die „Saarbrücker Zeitung“, die sich wiederum auf Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit beruft. Bei den Beschäftigungen handelt es sich um geringfügige Beschäftigungen, sogenannte Minijobs.

Bemerkenswert ist die Zahl der Beschäftigten in der genannten Altersgruppe. Während es im Jahr 2000 noch 416.000 Beschäftigte waren, hat sich die Zahl nun auf 660.000 erhöht. Daher kann angenommen werden, dass in Deutschland immer mehr Rentner auf einen zusätzlichen Verdienst angewiesen sind oder alternativ die staatliche Grundsicherung in Anspruch nehmen müssten.

Das Arbeitsministerium setzte die steigende Zahl der beschäftigten Altersrentner in das Verhältnis zu der gestiegenen Anzahl an Rentnern. Nicht nur bei den beschäftigten Altersrentnern ist ein Zuwachs zu verzeichnen, auch die Zahl der Altersrentner selbst ist im letzten Jahrzehnt um zwei Millionen gestiegen. Daher warnte das Bundesarbeitsministerium, die „reinen“ Zahlen zu fehlinterpretieren. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Anstieg bei den beschäftigten Altersrentnern nicht so gravierend. Zu beachten gilt auch, dass Altersrentner eine Beschäftigung während des Rentenbezugs auch deshalb aufnehmen, weil sie noch nicht vollständig aus dem Arbeitsleben aussteigen wollen.

Hinzuverdienst bei Altersrentnern

Altersvollrentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind allerdings Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Werden diese mit einem Hinzuverdienst überschritten, wird die Rente gekürzt. Generell gilt, dass ein Minijob – also eine geringfügige Beschäftigung mit einem Entgelt bis zu 400 Euro monatlich – keine Auswirkungen auf die Altersrente hat. Liegt das Arbeitsentgelt über 400 Euro monatlich, gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Sofern diese überschritten werden, kann die Altersrente nur noch gekürzt oder gar nicht mehr ausgezahlt werden. Näheres hierzu kann unter: Hinzuverdienstgrenzen Altersfrührentner 2011 nachgelesen werden.

Registrierte Rentenberater

Für rentenrechtliche Fragen stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung, die ihre Mandanten neutral und unabhängig von den Versicherungsträgern beraten.

Rentenberater überprüfen auch Rentenbescheide, ob diese von den Rentenkassen korrekt berechnet wurden. Näheres zur Überprüfung der Rentenbescheide kann unter: Rentenbescheide prüfen nachgelesen werden.

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Autor: Daniela Plankl

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