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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rente

Kleines Jubiläum für die Deutsche Rentenversicherung

Nachdem bereits zum 01.01.2005 in der Gesetzlichen Rentenversicherung die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgehoben wurde, kam es zum 01.10.2005 zu einer Neuordnung der gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Ab dem 01.10.2005 „firmieren“ die gesetzlichen Rentenversicherungsträger unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“. Die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist seitdem die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die damaligen Landesversicherungsanstalten sind seitdem ebenfalls die Deutsche Rentenversicherung und haben in ihrer Namensbezeichnung den Zusatz ihrer örtlichen Zuständigkeit, also zum Beispiel „Deutsche Rentenversicherung Nordbayern“ oder „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“. Damit feiert die Deutsche Rentenversicherung, unter deren Dach vor fünf Jahren die Rentenversicherungsträger zusammengeschlossen wurden, ein kleines Jubiläum.

Organisationsreform

Die neue Namensgebung wurde vor fünf Jahren im Rahmen einer Organisationsreform umgesetzt. Im Rahmen derer wurde beispielsweise auch die damalige Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt zur neuen „Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“ fusioniert. Die Aufgaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger ging auf die Deutsche Rentenversicherung Bund über. Die Organisationsreform hatte zum Ziel, bis Ende des Jahres 2010 mit den damit einhergehenden Synergieeffekten etwa 380 Millionen Euro allein an Verwaltungskosten einzusparen.

Dr. Herbert Rische, der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, zog anlässlich des kleinen Jubiläums am 01.10.2010 eine insgesamt positive Bilanz. Nach seiner Einschätzung hatte die Organisationsreform in den letzten fünf Jahren zur Verbesserung der Gesetzlichen Rentenversicherung beigetragen.

Beratung durch Rentenberater

Für eine Beratung im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Diese arbeiten unabhängig von der Deutschen Rentenversicherung und können Leistungsansprüche gegenüber den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern auch kompetent in Widerspruchs- und als Prozessagenten in Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) durchsetzen.

Wenden Sie sich daher mit Ihrem Rentenanliegen vertrauensvoll an die registrierten Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert.

Tipp:

Ein Rentenbescheid der Gesetzlichen Rentenversicherung sollte immer durch einen neutralen, registrierten Rentenberater überprüft werden. Nur dadurch besteht für die Rentenbezieher die Gewissheit, dass der Rentenbescheid rechtlich korrekt ist und keine finanziellen Nachteile in Kauf genommen werden müssen. Lesen Sie hierzu: Falscher Rentenbescheid

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Autor: Rentenberater Helmut Göpfert

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