Wissenswerte Neuregelungen zum Jahresbeginn 2018
Zum 01.01.2018 ergeben sich im Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung wieder einige Neuregelungen, welche im Folgenden zusammengefasst sind.
Beitragssatz wird auf 18,6 Prozent gesenkt
Die wohl positivste Nachricht ist, dass der Beitragssatz zum 01.01.2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent gesenkt wird. Nachdem der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung drei Jahre lang – also seit dem Jahr 2015 – unverändert bei 18,7 Prozent blieb, konnte erstmals wieder eine Beitragssatzsenkung verkündet werden. Die Senkung des Beitrags ist auf die gute Entwicklung bei den Lohn- und Gehaltszuwächsen und auf die steigenden Beschäftigtenzahlen zurückzuführen.
Da der ...